Zum 775er Jubiläum Neuenkirchens
Mein Leserbrief vom 11.03.2023 zum Bericht der Münsterländischen Volkszeitung (MV) „Die Geschichte des Dorfes im 19. und 20. Jahrhundert“ vom 6. März 2023 wurde seitens der MV, auch in verkürzter Fassung, nicht zum Abdruck angenommen, daher wird er nun hier veröffentlicht:
Zum ersten Band „Neuenkirchen in der Vormoderne“ heißt es, dass eine zweite Auflage derzeit nicht geplant sei. Für den Fall, dass man diese Meinung änderen sollte, hier einige Anmerkungen:
1.) Es erstaunt sicherlich nicht nur meine Wenigkeit, dass in diesem von einem Urkundenwissenschaftler verfassten Werk gerade die wichtigste Urkunde in Bild und Text fehlt, nämlich die der Kirchenstiftung vom 7. Januar 1247. Und auch die Erwähnung der Urkunde über eine andere Kirchenstiftung (St. Gertrudis in Bentlage) von 1022/23, in der immerhin die späteren Bauerschaften Neuenkirchens erstmalig verzeichnet sind, wäre angebracht gewesen. Nicht nur, damit die heutigen Bewohner & Freunde dieser Bauerschaften erfahren, dass sie mit ihren diesjährigen Schützenfesten zugleich ihr jeweiliges 1000-Jahre-Jubiläum feiern können, sondern auch, weil mit der zuletzt genannten Kirchenstiftung – die zwar vom Pfarrer von St. Dionysius in Rheine bestritten, aber wohl nicht verhindert wurde, da die Herabstufung zur Rektoratskirche von St. Dionysius erst anno 1214 erfolgte – die Vor-Neuenkirchener, die dieser neuen Pfarrei somit zusammen mit einigen Bauerschaften in Rheine immerhin für fast 200 Jahre zugehörig waren, mutmaßlich in dieser Zeit in Verbindung mit der naturräumlichen Abgrenzung durch den Thieberg eine eigene Identität entwickelt haben, die wiederum der eigentliche Grund für das Verlangen nach einer „eigenen“ Kirche im 13. Jahrhundert gewesen sein dürfte. Denn das Argument in der Urkunde von 1247, der Weg nach Rheine sei zu beschwerlich gewesen, also „Fußkrankheit“, ist in jener Zeit sicherlich nicht allein maßgebend für eine Kirchenstiftung gewesen, sondern vielmehr als Teil einer Kompromissformel anzusehen, mit der die die Interessen aller Beteiligten angemessen gewahrt werden sollten: die der Neuenkirchener, die der Pfarrei St. Dionysius und nicht zuletzt die des Bistums Münster, das zur Wahrung seiner Autorität sicherlich kein Interesse daran hatte, seine oben erwähnte Entscheidung von 1214 als korrekturbedürftig zu thematisieren. Und ein Autor, der in seinem Vorwort schreibt: „Auf diese Weise werden Schreiber und Leser (...) gemeinsam zum Identitätsstifter einer neuen Geschichte Neuenkirchens.“, sollte dieses bescheidene Leser-Feedback nutzen, um künftig auch die historisch gewachsene Identität Neuenkirchens in allen seinen Phasen ab 1022/23 zu berücksichtigen.
2.) Zu den wichtigsten Erkenntnissen in diesem Band gehört, dass die Bauerschaften erst vor etwas über tausend Jahren durch die jeweilige Zentrierung der alten Höfe um neu angelegte Esch-Äcker entstanden. Hier wäre allerdings zum besseren Verständnis für den Laien eine grundsätzliche Einführung zum Thema Plaggenesche angebracht gewesen, denn diese liegen im Regelfall nicht auf den normalen zumeist eiszeitlich gebildeten Bodenschichten, sondern darüber auf Zwischenschichten, von denen die meisten wegen ihrer (heutigen) durch jahrhundertelange Auswaschung bedingte Nährstoffarmut als „Podsol“ bezeichnet werden und vorwiegend in der Nähe von Flüssen, Bächen und in Senken bzw. an Abhängen vorkommen. Da unter ihnen gelegentlich römische Artefakte gefunden wurden und keine Faktoren einer allmählichen Bildung dieser Sonderböden plausibel gemacht werden können, bleibt nur die Erklärung, dass sie sehr wahrscheinlich durch eine Naturkatastrophe mindestens im Ausmaß der „Magdalenenflut“ von 1342 als Schwemmschichten enstanden sind, siehe hierzu auch die Nähe der Ausgrabungsstätte in Offlum zum Offlumer Rhin, bei der ebenfalls eine (hier helle) Sandschicht den Boden des Hofes aus dem 9./10. Jahrhundert vom späteren Eschacker trennte. Das bedeutet wiederum, dass die Ackerfläche dieses Hofes definitiv nichts mit dem Eschacker zu tun hat und folglich die Herleitung eines späteren Hofes „Thies“ davon reichlich spekulativ ist. Aber noch wichtiger ist die Erkenntnis, dass diese Böden, da gerade erst entstanden, nährstoffreicher gewesen sein müssen als die umliegenden Sandböden, so dass sie mit der üblichen Mistdüngung höhere Erträge abwarfen; erst diese riefen – offensichtlich erst im 10. Jahrhundert, siehe die Ausgrabungsstätte in Offlum – die „ordnenden Grundherren“ der Bauern auf den Plan, denn hier war nun über höhere Abgaben mehr zu holen. Nachdem diese Abgaben aber einmal fixiert waren und die Ertragskraft der neuen Äcker infolge die Nutzung allmählich zurückging, blieb den Bauern nichts anderes übrig, als Plaggen zu stechen, um damit, vermutlich über zusätzliche Einstreu in den Ställen, die Mistdüngung und damit die Erträge wieder zu verbessern. Das half den Bauern zwar zunächst, hatte aber zusammen mit Abholzung und Vieheintrieb in den Marken die allmähliche Verödung und schließlich großflächige Verwüstung der Umwelt zur Folge, siehe spätere Flurnamen wie „Offlumer Sand“ und „Sandbülten“. Damit einher ging eine weitgehende Verarmung der Bevölkerung im Laufe der Jahrhunderte, die sich u. a. in der vermehrten Nutzung der Ziege als der „Kuh des kleinen Mannes“ zeigte. Aus dieser Tragödie des Beinahe-Untergangs Neuenkirchens und anderer Orte im Nordwesten Deutschlands, die erst durch die Errungenschaften der Moderne beendet werden konnte, vermag man höchst aktuell hoffentlich die Erkenntnis zu gewinnen, dass gerade bewusst angestoßene „gute“ Transformationsprozesse sehr problematisch werden können – auch das sollte in einer eventuellen zweiten Auflage zum Ausdruck kommen.
Nachtrag, Korrektur: Die Urkunde von 1022/23, erhalten in späteren Abschriften, wird zwar im Band an einer Stelle erwähnt (Seite 96), aber nur beiläufig, weil der Autor dort den oben beschriebenen Kontext zwar anspricht (""... einen Pfarreibezirk mit der Kirche in Bentlage bilden sollten"), aber nicht näher in seiner mutmaßlichen Bedeutung für das spätere Neuenkirchen behandelt.
Quelle:
„Neuenkirchen in der Vormoderne“ von Sebastian Kreyenschulte, Lippe Verlag, Lage 2022
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Darüber hinaus gibt es noch weitere Anmerkungen:
1.) Die erste Hälfte des ersten Bandes besteht aus der akribischen Nachverfolgung diverser Hofgeschichten in den einzelnen Bauerschaften und erweckt zuweilen den Eindruck, eher für ein Fachpublikum als für die „normale“ Leserschaft geschrieben worden zu sein; vor allem die ständig wechselnden weltlichen und geistlichen Herrschaften hätte der Autor zur besseren Einordnung für die meisten Leser vorab, in einer allgemeinen Einführung in die mittelalterliche Gesellschaft, hinsichtlich ihrer Bedeutung für das damalige Neuenkirchen und seine Umgebung darstellen können. Dies auch, weil die zweite Hälfte des Bandes die allgemeinen Verhältnisse erst für die frühe Neuzeit beschreibt (vermutlich, weil hier die Quellenlage besser als die für das Mittelalter ist).
2.) Dass der Autor sich (ansonsten) am liebsten mit Urkunden beschäftigt, sieht man auch daran, dass er die Vorgeschichte bis auf einen kurzen Verweis auf gefundene Urnengräber weglässt – was schade ist, denn zumindest den Kontext dazu, also was hier im Münsterland und im nahen Weser-Ems-Gebiet im Normalfall bei ‚vollem Programm‘ an Bodenfunden zu erwarten ist (z. B. in Visbek im Landkreis Vechta):
- Jungsteinzeit: Körpergräber,
- Bronzezeit: Brandbestattung in Urnen,
- Vorrömische Eisenzeit (ab ca. 500 v. Chr. bis ins 1. Jh. n. Chr. hinein): weiterhin Brandbestattung in Urnen
- Vom 1./2. bis ins 6. Jh. hinein: rätselhafterweise keine Gräber,
- Um 600 bis um 800: „altsächsische“ Körpergräber der Elite mit entsprechenden Beigaben, u. a. Millefiori-Perlen von der Art, wie sie im römischen Reich von ca. 50 v. Chr. bis ins 3. Jh. hinein gefertigt wurden, und Brandbestattung für das einfache Volk, nur anfangs noch in Urnen, gelegentlich mit Bronzefibel der vorrömischen Eisenzeit,
- Im frühen 9. Jh.: christliche Körpergräber (danach nur noch Bestattungen auf Friedhöfen bei den Kirchen),
zu referieren, wäre durchaus möglich gewesen, ohne allzu viel Platz wegzunehmen.
3.) Das (Unter-)Kapitel über die Ausgrabung in Offlum ist etwas missglückt: Zum einen zeigt die Seite 92 nicht den Plan der Ausgrabung in Offlum 2004/5, sondern den der Ausgrabung in Sellen (Steinfurt) drei Jahre zuvor – das sollte auf jeden Fall korrigiert werden. Und zum anderen werden jene Leser enttäuscht, die einen ausführlicheren Bericht über die Ausgrabung erwartet haben; stattdessen wird der größere Teil des Kapitels mit einer haltlosen Spekulation über einen verschwundenen Althof Thies, mit dem der – unter einer trennenden Sandschicht liegende – ausgegrabene Hof des 9./10 Jahrhunderts in „einer direkten Kontinuität“ gestanden habe, zur (weiteren) Spielwiese für den Urkundenforscher gemacht. In diesem Zusammenhang könnte man argwöhnen, dass der vorerwähnte falsche Plan, der im letzten seiner drei Teile eine Siedlungsverlagerung im 11. Jahrhundert zeigt, mit Absicht so platziert worden sei, um eine dokumentierte Weiterexistenz des ausgegrabenen Hofes zu suggerieren – schon allein aus diesem Grund sollte der Autor dieses Kapitel gründlich überarbeiten.
4.) Auf der Seite 188 wird zum Begriff „Wigbold“ = Weichbild das zu Grunde liegende Wort wik mit „Zaun, Umfriedung“ erklärt. Diese Deutung ist zwar allgemein Konsens im deutschsprachigen Raum, steht aber auf einem sehr wackligen Bein, seit ihr Urheber, die Koryphäe der nordwestdeutschen Siedlungsgeschichte Leopold Schütte, seine damalige sehr eigenwillige Herleitung des wîk vom niederdeutschen wêk (= weich, bezogen auf das biegsame Material einer Umzäunung) widerrufen hat und auch jeder andere auf „Zaun, Umfriedung“ abzielende Versuch der Herleitung daran scheitert, dass die Komponente „durch Markierung bzw. Umzäunung abgegrenzter Platz/Ort“ an sich unstrittig ist, aber nicht zwingend die eigentliche Bedeutung des wik beinhaltet. Im angelsächsischen Raum leitet man wîc übrigens von lateinsch vicus (Wohn- oder Aufenthaltsort von Kaufleuten und Gewerbetreibenden) ab, was die deutsche akademische Forschung durchweg ablehnt– obwohl im Verlauf der letzten Jahrzehnte ein gewichtiges Gegenargument (german. w- ist ungleich spätlat. v-) gegenstandslos geworden ist (lat. v- wurde zur nun früheren Entlehnungszeit lateinischer Wörter noch wie german. w- gesprochen) und zudem eine altenglische Goldmünze (Abbildung siehe oben) gefunden wurde, die eindeutig den Handelsplatz (siehe auch die stilisierte Blüte im Münzbild) von London um ca. 800, das später erwähnte Lundenwîc, mit (de) vico Lundoniae (= aus dem wîc von Lundonia) wiedergibt und somit eine lateinische Herkunft des germanischen Wortes *wîk- nahelegt. Und auch die in Fachkreisen bekannte lateinisch-altsächsische Glosse des Klosters Werden uicus. uuic mit dem Zusatz ubi mercatores morantur (= wo Kaufleute sich zeitweilig aufhalten) bestätigt die Bedeutung von wik als Handelsplatz, da dieser Zusatz wohl nicht das Bedeutungsfeld von uuic eingrenzen, sondern dieses altsächsische Wort vielmehr jenen gar nicht so seltenen Mönchen, die aus anderen Gegenden stammten, erklären sollte, Und dann dürfte es auch keine allzu große Herausforderung mehr sein, herauszufinden, was sich hinter dem Begriff „Wigbold“, der erstmals im Münsterland des 12. Jahrhunderts als „wikbelde“ o. ä. erscheint, verbirgt: Der Nutznießer der damals neu aufkommenden freien Erbleihe lässt sich im Vertrag durch eine Klausel wie „iure civili quod wicbilethe dicitur“ (= nach dem allgemeinen Recht, welches das Recht des Wik genannt wird) zusichern, dass er durch die Zahlung des Erbleihezinses für die Nutzung des im Wik gelegenen Grundstücks nicht zu einem Hörigen wird, sondern frei bleibt. Diese – später von Hörigen missverständlich beschworene – „Freiheit des Wik“ ist originär die des reisenden (Fernhandels-)Kaufmanns und seiner örtlichen Geschäftspartner, einschließlich der Garantie ihres jeweiligen Eigentums – erst diese Eigenschaft konstituiert zusammen mit dem Walten der lokalen Ordnungsmacht, wozu auch die Bereitstellung eines abgegrenzten und entsprechend markierten Handelsplatzes gehört, den Markt. Und dass dieser Passus im späteren Mittelalter aus den Erbleiheverträgen wieder verschwindet, könnte daran liegen, dass er überflüssig geworden ist, weil der Nutznießer nun wie alle anderen freien Bürger in Bürger-/Steuerlisten geführt wird. Somit wird in Verbindung mit der mutmaßlichen Ableitung des Wik vom lat. vicus klar, wie er entstanden ist: Römische Kauflleute, die ab dem 1. Jahrhundert n. Chr. mit den rechtsrheinischen Germanen Handel trieben, brauchten halt auch solche Plätze. Interessant wäre nun der Gedanke, ob diese auch sekundär in zentralen Lagen zwischen altsächsischen Gehöften entstanden sind - dann wären die Freiflächen für die späteren Kirchen bzw. geistlichen Besitztümer schon vorhanden gewesen, so hätte vielleicht auch Neuenkirchen schon um 1247 einen Wik gehabt.
Quellen:
„Neuenkirchen in der Vormoderne“ von Sebastian Kreyenschulte, Lippe Verlag, Lage 2022
„Schulte, Weichbild, Bauerschaft“ von Leopold Schütte, Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2010, Seite 60
„Nordmünsterland – Forschungen und Funde“, hier von Sebastian Kreyenschulte, MV-Verlag, Münster 2014, Seite 104